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   OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04   

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https://dejure.org/2004,28809
OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04 (https://dejure.org/2004,28809)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.10.2004 - 2 Verg 9/04 (https://dejure.org/2004,28809)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 2 Verg 9/04 (https://dejure.org/2004,28809)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
    a) Nach § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ist für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (BGH B. v. 18.05.04 - X ZB 7/04 - VergabeR 2004, 473, 476; ebenso BVerfG B. v. 29.07.04 - 2 BvR 2248/03 (B I 2 c)).

    Ein Angebot, das die erforderlichen Erklärungen nicht enthält, ist daher regelmäßig nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen (BGH VergabeR 2004, 473, 476; BGHZ 154, 32 = NZBau 2003, 293, 295/96; BayObLG B. v. 27.07.04 - Verg 14/04 (II 2 a); so wohl schon Brinker/Ohler in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 25, 15; anders noch Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., A § 25, 11; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl., A § 25 Nr. 1, 10).

    aa) Die Entscheidung des BGH VergabeR 2004, 473, 476 macht deutlich, dass das Vollständigkeitsgebot für sich Ausschlusstatbestand ist.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
    Ein Angebot, das die erforderlichen Erklärungen nicht enthält, ist daher regelmäßig nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen (BGH VergabeR 2004, 473, 476; BGHZ 154, 32 = NZBau 2003, 293, 295/96; BayObLG B. v. 27.07.04 - Verg 14/04 (II 2 a); so wohl schon Brinker/Ohler in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 25, 15; anders noch Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., A § 25, 11; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl., A § 25 Nr. 1, 10).

    f) Da die Antragstellerin mithin auszuschließen ist, nimmt ihr dies die materielle Antragsbefugnis ungeachtet der Frage, ob nicht auch die Angebote anderer Bieter den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht genügen (BGHZ 154, 32 f = NZBau 2003, 293, 296).

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98

    Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
    Dem Wortlaut der Ausschreibung kommt vergleichsweise große Bedeutung zu, weil der Empfängerkreis der Erklärung nur abstrakt bestimmt ist (BGH NJW 1999, 2432, 2433 (III 1) m. N.).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
    a) Nach § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ist für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (BGH B. v. 18.05.04 - X ZB 7/04 - VergabeR 2004, 473, 476; ebenso BVerfG B. v. 29.07.04 - 2 BvR 2248/03 (B I 2 c)).
  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
    Ein Angebot, das die erforderlichen Erklärungen nicht enthält, ist daher regelmäßig nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen (BGH VergabeR 2004, 473, 476; BGHZ 154, 32 = NZBau 2003, 293, 295/96; BayObLG B. v. 27.07.04 - Verg 14/04 (II 2 a); so wohl schon Brinker/Ohler in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB/A, § 25, 15; anders noch Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., A § 25, 11; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl., A § 25 Nr. 1, 10).
  • BayObLG, 22.07.2004 - Verg 15/04

    Rechtsfolgen bei Zweifeln über die Vollständigkeit des Angebots -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
    Zwar hat in Anlehnung an diese Auslegungsgrundsätze das BayObLG in seinem B. v. 22.07.04 - Verg 15/04 seinen Leitsatz 1 dahin gefasst, dass, wenn sich aus den Vergabeunterlagen nicht eindeutig ergebe, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen müsse, das Fehlen dieser Erklärung bei Angebotsabgabe den Ausschluss des Angebotes nicht rechtfertige.
  • OLG Stuttgart, 15.01.2004 - 2 Verg 6/03

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Erstattung der dem Beigeladenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
    Da sich die weitere Beigeladene (Fa. R) aktiv und insbesondere durch eine eigene Antragstellung am Beschwerdeverfahren beteiligt hat, sind der Antragstellerin nach gefestigter Rechtsprechung des Senates (B. v. 15.01.2004 - 2 Verg 6/03 (I B 1. a)) auch deren Kosten aufzuerlegen.
  • VK Bund, 11.02.2005 - VK 2-223/04

    Ausbau des Stichkanals im Streckenbereich von km 2,5 bis 6,15 und Neubau des

    Die mit dem Fehlen von Erklärungen verbundenen schwerwiegenden Folgen gebieten es, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert (§ 9 Nr. 1 VOB/A; s. BGH, Urteil vom 11. März 1999, VII ZR 179/98; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 2 Verg 9/04; BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003, Verg 6/03).
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